Der Begriff Kind wird in zahlreichen Wissenschaften (zum Beispiel in der
Rechtswissenschaft,
Psychologie,
Soziologie oder
Medizin) verwandt und jeweils speziell definiert; im Überblick:ein
Mensch, der sich in der
Lebensphase der
Kindheit befindet. nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14,
Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Siehe z.B.
Jugendschutzgesetz § 2 Absatz 1,
Strafgesetzbuch § 176 Absatz 1. Im
Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 2) ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen.nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz im Sinne von § 7 SGB VIII (Art. 1 des KJHG) ist ebenfalls Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, allerdings gilt in bestimmten Zusammenhängen nach SGB VIII als Kind auch, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.nach § 32 AufenthG gilt als minderjähriges Kind, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Familiennachzug).nach Definition der
Kinderrechtskonvention der
UNO, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.ein Mensch, der biologisch von bestimmten Personen (
biologische Eltern) abstammt (
Nachkomme, siehe auch
Verwandtschaft).ein Mensch, der juristisch von bestimmten Personen (
juristische Eltern) abstammt (
Nachkomme, siehe auch
Verwandtschaft).ein Mensch, der von bestimmten Personen (
soziale Eltern) großgezogen wird.
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