Als wilde Ehe bezeichnete man früher mit negativer
Konnotation die Beziehung von Paaren, die
unverheiratet unter einem Dach zusammenlebten und die ggf. auch bei der Geburt von Kindern nicht heirateten, sondern in
eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebten. Gründe für dieses (auch als "Onkelehe" oder "
Bratkartoffelverhältnis" titulierte) Zusammenleben waren nach den beiden Weltkriegen z.B. der Verlust von Versorgungsansprüchen (wie Witwenrenten) durch eine offizielle Heirat oder die vage Aussicht auf Rückkehr des verschollenen Lebensgefährten. Diese Form des Zusammenlebens wurde bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein als Verstoß gegen die
guten Sitten angesehen. Verträge über die Vermietung einer Wohnung an ein unverheiratetes, nicht wenigstens verlobtes Paar waren
sittenwidrig und daher auch rechtlich
unwirksam. Es bestand ferner ein
Strafbarkeitsrisiko für den
Vermieter unter dem Aspekt der
Kuppelei.
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