Der Schnorchel ist ein Teil der
Tauchausrüstung und gehört zur ABC-Grundausstattung eines
Tauchers. Der Schnorchel erlaubt es, beim Schwimmen an der Wasseroberfläche den Kopf unter Wasser zu halten und dabei zu atmen. Der Schnorchel besteht aus einem Mundstück aus weichem
Gummi oder
Silikon und dem Atemrohr mit einem Innendurchmesser von ca. 2 cm und einer Länge von maximal 40 cm. Das Mundstück ist über eine Krümmung, seltener einen Faltenschlauch mit dem Rohr verbunden. Die Länge von 40 cm darf nicht überschritten werden, da sonst die Gefahr der
Pendelatmung besteht, dass das
Volumen der ausgeatmeten Luft geringer als das Volumen des Atemrohres ist, die Ausatemluft also das Rohr nicht verlassen kann und somit wieder eingeatmet wird. Dies kann zwar durch ein geeignetes Ventilsystem verhindert werden, bei dem die Ausatemluft direkt ins Wasser gelangt, so dass durch den Schnorchel nur Frischluft eingeatmet wird, aber bei einem längeren Schnorchel würde der
Wasserdruck auf den Brustkorb im Vergleich zum Oberflächendruck der Atemluft im Schnorchel das Atmen unmöglich machen. 1910 wurden hierzu von dem Wiener Physiologen Dr. Stigler medizinische Versuche durchgeführt, die ergaben, dass bei einer Wassertiefe von ca. 60 cm nach ca. vier Minuten Gesundheitsschäden durch Flüssigkeitsansammlungen in der Lunge (
inneres Blaukommen) eintraten. Die Dauer der Tauchzeit sank bis 1,5 m Tiefe auf 6 Sekunden; bei dem Selbstversuch einer Schnorchelatmung auf 2 m Tiefe entging Stigler knapp dem Tode durch augenblicklich eintretendes
Herzversagen. Mittelalterliche Erfindungen mit überlangen Schnorcheln erhielten durch diese Versuche nachträglich den wissenschaftlichen Beleg ihrer Unbrauchbarkeit. Die einzig brauchbare technische Möglichkeit der Luftversorgung für Taucher war und ist daher die Zuführung von
Atemgas mit Umgebungsdruck, entweder über eine Pumpe mit Schlauch ("Nabelschnur") oder über Druckflaschen, die der Taucher unter Wasser mit sich führt.
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