revision

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BabylonEnglish German dictionaryDieses Wörterbuch downloaden
revision
n. Veränderung; Verbesserung; Revision; Kontrolle; Korrektur


Wikipedia Deutsch Die freie EnzyklopädieDieses Wörterbuch downloaden
Revision
Der Ausdruck Revision (Verb: revidieren) leitet sich aus dem Lateinischen her und bedeutet so viel wie Rückschau oder Überprüfung (lat.: re - wieder, zurück und videre - ansehen).Ursprünglich war "Revision" vor allem ein Fachbegriff der Buchhaltung und der Rechtswissenschaft, wird aber mittlerweile auch in vielen anderen Bereichen verwendet.
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Deutsche Rentenversicherung LexikonDieses Wörterbuch downloaden
Revision
 Mit der Revision wird ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht eingeleitet. Dieses Verfahren ist für Sie als Versicherte, Versicherter, Rentnerin oder Rentner kostenlos. Sie müssen keinerlei Gerichtsgebühren zahlen. Die Revision muss schriftlich durch einen Prozessbevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt, eingelegt werden und eine Begründung beinhalten. Es ist deshalb nicht zulässig, dass Sie selbst Revision einlegen. Das Bundessozialgericht in Kassel überprüft den Streitfall ausschließlich nach rechtlichen Gesichtspunkten. In einer Verhandlung, an der Sie teilnehmen können, entscheidet das Bundessozialgericht in der Regel durch Urteil. Dabei wird auch darüber entschieden, ob der Rentenversicherungsträger die Kosten, die Ihnen zum Beispiel durch Ihren Anwalt entstanden sind, erstatten muss. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts ist das Sozialgerichtsverfahren endgültig abgeschlossen; ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht.

© 2006, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: 28.03.2006.

Fachlexikon der Sozialen Marktwirtschaft WörterbuchDieses Wörterbuch downloaden
Revision
Betriebswirtschaft
Sonstige Begriffe


NRW Justizportal WörterbuchDieses Wörterbuch downloaden
Revision
Die Revision eröffnet nach der ersten bzw. zweiten Instanz die Möglichkeit, in einer zweiten oder dritten gerichtlichen Fallprüfung den Rechtsstreit noch einmal in rechtlicher Hinsicht neu zu verhandeln und zu entscheiden. Zuständig für Revisionsverfahren sind in der Regel die obersten Bundesgerichte. In den meisten Strafsachen sind allerdings die Oberlandesgerichte zuständig.

Reprint Courtesy of Landesregierung Nordrhein-Westfalen. © 2004 NRW-Justizportal: Justiz-Online.


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