reine Einnahmen, übriggebliebene Einnahmen (Überschuß von Einnahmen gegenüber Ausgaben, Ansammlung der Gewinne)
Der Gewinnvortrag ist der Rest des Bilanzgewinns eines Jahres, der nach Gewinnverwendungsbeschluss übrigbleibt. Er wird mit Hilfe der Bilanzposition "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" in das nächste Jahr vorgetragen und dient dann der betragsmäßigen Regulierung der Gewinnverwendung des Folgejahres. Ein Gewinnvortrag muss dem Erfolg des Folgejahres hinzugerechnet werden.
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