Miete (in
Österreich und der
Schweiz Mietzins) ist nach deutschem
Schuldrecht die Gegenleistung, die der Mieter dem Vermieter auf Grund des
Mietvertrages, bei Genossenschaften auch Dauernutzungsvertrag genannt, für die Überlassung der so genannten Mietsache schuldet. Liegt hingegen ein
Pachtvertrag vor, wird die geschuldete Leistung als Pacht bezeichnet. Eine besondere Form der Miete ist die
Charter, die für die Überlassung von Schiffen und Flugzeugen vereinbart wird. Eine besondere Vertragsart mit mietvertragsähnlichen Elementen stellt der
Heimvertrag dar.
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