Rückversicherung (Reassekuranz) findet statt, wenn die
Deckung für ein Einzelrisiko oder ein ganzes Portefeuille (Vielzahl von Einzelrisiken mit gemeinsamen Merkmalen) ganz oder teilweise unter den ursprünglichen oder neuen Bedingungen von einem Versicherer (Zedent), im allg. einer
Versicherungsgesellschaft), auf einen anderen Versicherer (meist eine spezielle Rückversicherungsgesellschaft) übertragen (zediert) wird und zwar ohne Auflösung der ursprünglichen
Versicherung. Dieser Vertrag wird also nicht geändert, und der erste Versicherer bleibt dem Versicherten alleine für Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet. Er bekommt aber Teilbeträge der zu zahlenden Schäden von dem Rückversicherer zurückerstattet, soweit das versicherte Risiko in der Rückversicherung gegeben war, und entsprechend Prämie dafür gezahlt wurde. Aus diesen Gründen bezeichnet man die Rückversicherung auch als „die Versicherung der Versicherer“ (In § 779 Abs. 1
HGB (Seehandelsrecht) ist Rückversicherung definiert als Versicherung der vom Versicherer übernommenen Gefahr). Grundsätzlich wird zwischen aktiver und passiver Rückversicherung unterschieden. Die aktive Rückversicherung beschreibt das Geschäft eines Rückversicherers, anderen Erst- oder Rückversicherern Rückversicherungsschutz anzubieten. Dabei kann auch ein Erstversicherer als Rückversicherer agieren. Die passive Rückversicherung bezeichnet man auch als in Rückdeckung übernommenes Geschäft oder als indirektes Geschäft. Es handelt sich um passive Rückversicherung, wenn ein Erst- oder ein Rückversicherer Rückversicherungsschutz nachfragt.
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