quorum
n.
beschlußfähige Anzahl von Personen (röm. Gericht); Quorum
Quorum
Unter Quorum (
lateinisch für „von denen“, Plural „Quoren“) versteht mandie Zahl der Stimmberechtigten, die sich an einer Abstimmung beteiligen müssen, damit diese gültig bzw. erfolgreich ist; siehe
Quorum (Politik);eine Komponente der Steuersoftware eines Computerclusters zur Wahrung der Datenintegrität bei Teilausfällen; siehe
Quorum (Informatik).
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Quorum (Politik)
Unter Quorum (
lateinisch für „von denen“, Plural „Quoren“) versteht man die Anzahl der Stimmberechtigten, die bei einer
Abstimmung anwesend sein oder sich an einer Abstimmung beteiligen muss, damit diese gültig ist. Manchmal wird auch der Anteil an befürwortenden Stimmen, der für einen erfolgreichen Beschluss notwendig ist, als Quorum bezeichnet. Um Missverständnisse zu vermeiden, bezeichnet man ein Quorum im ersteren Sinn auch als „Beteiligungsquorum“, „Präsensquorum“, „Präsenzquorum“ oder „Abstimmungsquorum“, ein Quorum im zweiten Sinn auch als „Zustimmungsquorum“ oder „Konsensquorum“.
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quorum
beschlußfähige Anzahl;Quorum
quorum
Beschlußfähigkeit;Quorum
Quorum
Quorum
(n) -s,kein pl. [英](通过决议时所需的)法定人数
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