Als Kaufkraft der Verbraucherhaushalte bezeichnet man das in privaten
Haushalten für
Konsumzwecke verfügbare
Einkommen, also denjenigen Betrag, der pro Haushalt vom Einkommen verbleibt, nachdem alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (z. B. Wohnungsmieten, Kreditraten,
Versicherungsprämien) bedient wurden. In der Regel wird die Kaufkraft als auf das monatliche Einkommen bezogene Größe dargestellt.
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