Öffentliche Verwaltung ist der Oberbegriff für die Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen. Definitionen: • Verwalten ist das Erledigen eigener und fremder Angelegenheiten!• Die öffentliche Verwaltung erledigt öffentliche Angelegenheiten, als die des Staates oder die der Kommunen (Gemeinden und Landkreise)
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