Das
Eigenschaftswort proprietär kommt vom
französischen proprietaire, vom
lateinischen proprietarius, „der Eigentümer“. Vgl. auch lat. proprietas,
Eigentum, und proprius, eigen. Die Wortbedeutung des Adjektivs ist somit „im Eigentum stehend“, „jemandem zugehörig“.Der
Neologismus findet fast ausschließlich im Informationstechnolgie- und Telekommunikationsumfeld Verwendung. Es handelt sich vermutlich um eine ‚Verzweiflungsübersetzung‘ des engl. Wortes „proprietary“, das wiederum eigentlich nur bedeutet, dass der beschriebene Gegenstand jemandem rechtmäßig gehört und dass er eventuell auch in irgendeiner Form geschützt ist. Aus den Unterschieden der Rechtssysteme ergeben sich die oben beschriebenen Bedeutungsunterschiede und -unsicherheiten. Selbst im aktuellen Duden findet sich das Adjektiv nicht, das Substantiv „Proprietär“ wird als (veraltete) Bezeichnung für „Eigentümer“, insbesondere „Hausbesitzer“ wiedergegeben.
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