Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte
Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder auszusetzen.Die Begnadigung ist meistens Befugnis von Staatsoberhäuptern, die im Einzelfall Tätern die ihnen
strafrechtlich zuerkannte
Strafe erlassen. In dieser Praxis hat sich ein Rest des mittelalterlichen Gerechtigkeitsverständnisses erhalten, dass Autoritäten geltende Regeln willkürlich außer Kraft setzen können („
Gnade vor Recht“). Die entsprechende generelle Maßnahme ist als
Amnestie oder Abolition bekannt.
Mehr unter Wikipedia.org...