Eine natürliche Person ist der
Mensch in seiner Rolle als
Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man
juristische Personen. In früheren Rechtsordnungen – wie z. B. dem klassischen römischen Recht – gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa
Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des
Familienoberhaupts () unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von
Sachen.
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