Erziehungsurlaub ist eine besondere Form des
Urlaubs, die der Betreuung und Erziehung eigener oder fremder Kinder dient.Er kann von einem der beiden Elternteile in Anspruch genommen werden oder auch unter ihnen aufgeteilt werden.In
Deutschland wird er seit 2004 als
Elternzeit bezeichnet und ist für
Arbeitnehmer im Bundeserziehungsgeldgesetz, für
Beamte in der entsprechend den Anforderungen des öffentlichen Dienstes demgegenüber leicht modifizierten Elternzeitverordnung geregelt.
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