Der Master (, aus dem
lat. magister für „Vorsteher, Meister“ bzw. dem
engl. master) ist in vielen europäischen Staaten der zweite
akademische Grad, den Studierende an
Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. In vielen Ländern Europas ist diese Bezeichnung im Rahmen des
Bologna-Prozesses eingeführt worden, dessen Ziel die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums ist. Er wird nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studium verliehen. Studienvoraussetzung ist ein
Bachelor- oder der Abschluss in einem traditionellen, einstufigen Studiengang (
Magister,
Diplom, Erstes
Staatsexamen in Rechtswissenschaften oder Lehramtsstudium;
Abschluss in Medizin). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen
Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.
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