Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein
schuldrechtlicher Vertrag, durch den dem Darlehnsnehmer
Geld (
Banknoten,
Münzen,
Giralgeld) oder vertretbare
Sachen (Sachdarlehen) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Der Darlehensnehmer ist bei
Fälligkeit des Darlehens verpflichtet dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld bzw. gleiche Waren zurückzugewähren. Dem Darlehnsnehmer wird die Darlehnsvaluta übereignet oder abgetreten, so dass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Häufig ist ein Darlehen entgeltlich, so dass der Darlehnsnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen
Zins zu zahlen hat.
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