Lektüre bezeichnet sowohl den Vorgang des
Lesens, als auch das gelesene Objekt selbst, den Lesestoff. Eine Lektüre kann insofern aus jeder Art von geschriebenen
Text bestehen. Insbesondere wird der Begriff auf klassische Printmedien, wie
Bücher und
Zeitungen angewendet. Im Sprach- und Literaturunterricht der Schule bezeichnet Lektüre in der Regel die
Primärtexte (d.h. Erzählungen, Novellen, Dramentexte), die zusätzlich zu Lehrbüchern und anderen Unterrichtsmaterialien herangezogen werden, um Sprachkenntnisse zu vertiefen und/oder Methoden der Textanalyse und Interpretation zu erlernen. Aus dem Lehrbetrieb der Schule und Universität stammt der Begriff der Pflichtlektüre, als das Lesepensum, das zur Erreichung eines bestimmten Lernziels abzuleisten ist. Im übertragenen Sinn wird Pflichtlektüre auch in anderen Lebensbereichen gebraucht, um eine bestimmte Veröffentlichung als unentbehrlich für ein bestimmtes Sachgebiet zu umschreiben (Beispiel: "Dieses Buch sollte Pflichtlektüre für jeden Gesundheitspolitiker sein"). Sowohl Schullektüre, als auch Pflichtlektüre beschreiben insofern einen - wie auch immer zusammengesetzten -
Literaturkanon.
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