kafir
n.
eine nicht muslimische Person; ungläubige Person (islamischer Gebrauch); schwarze südamerikanische Person (beleidigend); tropisch-afrikanischer Sorghum
Kafir
Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Kafir (; plural ) bezeichnet „Ungläubige“ oder "Gottesleugner". Kafir leitet sich ab von der Wortwurzel kfr. Diese Wortwurzel kommt im Koran ca. 500 Mal vor und dient dort der Bezeichnung der Gegner Mohammeds als kuffar ("Ungläubige") oder als alladhina kafaru ("die ungläubig sind"). Kafara bedeutete im Altarabischen ursprünglich "undankbar sein" (vgl.
Kufr). Konkret ist das Ungläubigsein in Bezug auf islamische Glaubensinhalte gemeint. Dieser Begriff wurde von den Europäern später für die in
Südafrika lebenden
Xhosa als
Kaffern verwendet. Dieses Wort wird oft auch generalisierend für Nichtmuslime oder für
Muslime anderer Glaubensrichtungen verwendet und gilt seit dem Erlass des türkischen Sultans von 1856 als herabwürdigend. Es wurde deshalb im
Osmanischen Reich nur noch für Rajahchristen verwendet.
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Kufr
Kufr bezeichnet im
Islam die Ablehnung des Glaubens an Gott (Allah), die Leugnung der Prophetie
Mohammeds und des
Korans als Gottes Offenbarung. Ein solcher „Ungläubiger“ ist ein
Kafir , Plural: und: . Folglich werden auch die Anhänger anderer monotheistischen Religionen – Juden und Christen – als / bezeichnet. Auch im zeitgenössischen arabischen Sprachgebrauch spricht man entsprechend vom „al-kafir al-kitabi“ , d. h. vom Ungläubigen der Schriftbesitzer
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kâfir
"ketzerisch; Ketzer [der], Lästerer [der]"
kafir
Ungläubige
Kafir
Kafir
(m) -n 非回教徒;异教徒
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