Ein immaterieller Vermögensgegenstand (engl. intangible asset) ist ein nicht-physischer
Vermögenswert im Eigentum eines
Unternehmens, der in der Unternehmens
bilanz erfasst werden muss. In der Regel dienen immaterielle Werte langfristig dem Geschäftsbetrieb und sind damit dem
Anlagevermögen zuzurechnen. Nach § 266 des
Handelsgesetzbuches (HGB) gehören zu den immateriellen Vermögensgegenständen konkret erfassbare
Rechte und Werte, darauf geleistete
Anzahlungen und der
Geschäfts- oder Firmenwert. Konkret erfassbare Rechte und Werte sind beispielsweise
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte (z. B.
Patente oder
Urheberrechte), vergleichbare Ansprüche (z. B. Nutzungsrechte oder ungeschützte Erfindungen),
Lizenzen an solchen Rechten und Werten sowie
Software. Immaterielle Vermögenswerte dürfen nach HGB nur dann aktiviert, also in der Bilanz erfasst werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Für selbst geschaffene Werte gilt das Aktivierungsverbot des § 248 HGB und § 5 Abs. 2
EStG.
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