Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen (im Sinne des Völkerrechts) und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter und die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupts (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.
Mehr unter Wikipedia.org...