Von Höhenfreiheit, Niveaufreiheit oder Planfreiheit einer Kreuzung wird im Straßenbau sowie im Eisenbahnbau gesprochen, wenn sich zwei oder mehr Straßen beziehungsweise Eisenbahngleise nicht in derselben Ebene kreuzen. Dabei wird eine Strecke mit mindestens einer Brücke oder Tunnel über bzw. unter die andere hinweggeführt.
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