Die Gemeine Figur ist in der
Heraldik ein Darstellungselement zur Gestaltung des
Wappenschildes als Bestandteil eines
Wappens. Prinzipiell versteht man unter gemeine Figur alle visuell „wahrnehmbaren Erscheinungen“ der Realwelt. Sie stehen im Gegensatz zum
Heroldsbild, das in einer einfachen geometrischen Aufteilung des Schildes durch Teilungslinien besteht, die den Schild in verschiedenfarbige „Plätze“ aufteilen. Viele Wappenschilde kombinieren Heroldsbilder mit Gemeinen Figuren. Gemeine Figuren können in
natürlichen Farben dargestellt werden, auch wenn dies vermieden werden sollte. Die heraldischen Regeln schreiben eine möglichst weitreichende
Stilisierung bei bestmöglicher Erkennbarkeit des
Motivs vor.
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