Das deutsche Wort Gang bezeichnet:die Tätigkeit des
Gehensdie Gangart von Tieren, siehe
Pferdegangart (für Pferde)in der Technik eine Schaltstufe im Getriebe, siehe
Gangschaltungim Bergbau und der Geologie eine mit Mineralen gefüllte Ader, siehe
Gang (Geologie)einen unterirdischen Gang, siehe
Keller oder
Burg (oft auch Geheimgang)bei einer
Uhr die Änderung ihres Standes innerhalb von 24 Stundenim
Schiffbau eine Reihe längsschiffs verlaufender Platten oder
Plankenin der Schweiz, in Österreich und in vielen Teilen Süddeutschlands den
Hausflurim Gastronomiebereich einen Teil eines Menüs, der üblicherweise auf einem neuen, separaten Teller serviert wird, siehe
Menüeine profilierte Einkerbung, die längs einer um einen Zylinder gewundenen Schraubenlinie verläuft, siehe
Gewindeim studentischen Fechten die ununterbrochene Abfolge einer festgelegten Anzahl von Hieben, siehe
Mensur (Studentenverbindung)
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Bande ist nach deutschem
Strafrecht eine Bezeichnung für mehrere zusammenwirkende
Straftäter. Der Begriff umfasste nach Auffassung der Rechtsprechung bis ins Jahr 2001 mindestens zwei, nach einer Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen wieder mindestens drei Bandenmitglieder (BGH-Beschluss vom 22. März 2001, GSSt 1/00). Die überwiegende Literaturmeinung vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass es sich dabei um mindestens drei Bandenmitglieder handeln müsste. Begründet wird dies damit, dass erst bei drei Mitgliedern eine erhöhte Gefährlichkeit besteht, die sich unter anderem aus der Gruppendynamik ergibt. Weiterhin sollen nicht Mittäter von den Bandendelikten erfasst werden, die mit organisierter Kriminalität nichts zu tun haben. Relevant ist der Begriff zum Beispiel beim Tatbestand des Bandendiebstahls.
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