Das Honorar ist die Vergütung
freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von
Künstlern,
Anwälten, Autoren (auch
Journalisten),
Ärzten und
Architekten. Das Wort kommt ursprünglich aus dem
Lateinischen von honorarium (Ehrengeschenk) und leitet sich von „honos, honoris“ (Ehre) ab. Rechtsberater erhielten im alten Rom keinen
Lohn; denn Rechtsrat wurde von angesehenen und wohlhabenden Männern zumeist senatorischen Rangs erteilt, die jede Lohnarbeit als standeswidrig ansahen. Der Rechtsberater erhoffte sich von seiner Tätigkeit vielmehr eine Steigerung seiner sozialen Geltung und damit eine erfolgreiche politische Laufbahn. Mit der Unentgeltlichkeit der Rechtsberatung war es aber vereinbar, ein "honorarium", d.h. eine Ehrengabe, als Geschenk anzunehmen. Das Honorar wurde später derart üblich, dass es als geschuldete Gegenleistung sogar eingeklagt werden konnte.
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