Der Ausdruck Fehde bezeichnet ein
Rechtsinstitut, welches vom
Mittelalter bis zur
Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger unter Ausschaltung einer übergeordneten Instanz regelt. Sie wird oft fälschlich mit der
Blutrache gleichgesetzt, wobei letztere aber als Blutfehde nur die
Ultima Ratio der Konfliktbewältigung innerhalb der Fehde darstellt, wenn Sühne und Schadensausgleich nicht mehr griffen oder von einer der Parteien abgelehnt wurden.Der Begriff Fehde ist aus unserem heutigen Rechtsempfinden heraus negativ belegt, da in modernen Staaten mit
Gewaltmonopol und
rechtsstaatlicher Regelung der Beziehungen zwischen ihnen und den Bürgern bzw. der Beziehungen der Bürger untereinander jegliche
Selbstjustiz abgelehnt wird.
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