Im politischen und juristischen Sprachgebrauch bedeutet der Ausdruck von Amts wegen (oder lat. ex officio), dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnehmen muss bzw. dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Handlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahme von sich aus vornimmt.
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