Der Unternehmer ist in der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs der Inhaber (vergleiche Eigentümer) eines Unternehmens beziehungsweise eines Betriebes, den er selbstständig und eigenverantwortlich führt. In Gesetzen wird der Begriff "Unternehmer" als Bezeichnung für das Unternehmen (z. B. eine GmbH) und für Personen in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (z. B. Architekt) verwendet.
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