Arbeitnehmer (eigentlich: Arbeit Leistende) sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (
Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungs-konform gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Nach dem
Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird; näheres siehe unter ESVG 11.11 (
Erwerbstätigkeit).
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