Eine Eingetragene Partnerschaft bezeichnet in verschiedenen Ländern das gesetzlich verankerte Institut, mit dem sich gleichgeschlechtliche Beziehungen rechtlich absichern. Je nach Ausführung der Gesetze sind die Rechte, Bewertungen (z. B. bei Adoption) und Pflichten einer heterosexuellen Ehe gleichgestellt oder nur teilweise übertragbar. Die Eingetragene Partnerschaft wird in manchen Ländern nicht nur für Partnerschaften gleichen Geschlechts genutzt, sondern kann auch unverheirateten älteren Paaren unterschiedlichen Geschlechts eine rechtliche Absicherung erlauben.
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