Ein Hörgerät dient dazu, Hörverluste bei
Schwerhörigen auszugleichen.Es ist ein wichtiges Hilfsmittel zur sozialen Eingliederung
Hörgeschädigter. Von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, werden Hörgeräte nach einer Verordnung durch den
HNO-Arzt vom
Hörgeräteakustiker angepasst und sind im
Medizinproduktegesetz erfasst. Die gängigen Versorgungsformen lassen sich in drei Gruppen aufteilen: eine Standard-Versorgung mit Hinter-dem-Ohr Geräten, Im-Ohr-Geräte für leichte bis mittelgradige Hörverluste und implantierbare Hörsysteme (etwa
Knochenleitungs- oder
Cochlea-Geräte) für angeborene oder hochgradige Schwerhörigkeiten.
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