In der vom neunten und zehnten bis ins elfte Jahrhundert nach Christi etablierten angelsächsisch-dänischen Herrschaftsordnung im frühen
England stand der Ealdorman (dt. Aldermann, latinisierte Form Comes) an der Spitze eines Shire (=Grafschaft), der wichtigsten administrativen Einheit der ehemals angelsächsischen Teilreiche. Zusammen mit dem jeweiligen
Bischof führte er den Vorsitz im Grafschaftsgericht und befehligte im Kriegsfall das Aufgebot der Grafschaft, das er durch seine, als mächtiger Grundbesitzer oftmals umfangreiche persönliche Gefolgschaft verstärkte.
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