Eine Katastrophe (
altgriechisch καταστροφή,
Kompositum aus katá – „herab-“, „nieder-“ und stréphein „wenden“, also eigentlich „Wendung zum Niedergang“) ist ein entscheidendes, folgenschweres Unglücksereignis.In
versicherungsrechtlicher Sicht ist sie nach bundesdeutschem Verständnis ein
Schadensereignis, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinaus geht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendigen Versorgungsmaßnahmen für die
Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt.
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