Der Begriff Wehrmacht (fälschlicherweise auch Deutsche Wehrmacht; deutsch darf hier nur als Adjektiv gesehen werden, nicht als Teil des Eigennamens) bezeichnet die durch das Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 des Rumpfreichstages aus der damaligen
Reichswehr hervorgegangenen
deutschen Streitkräfte in der Zeit bis zur offiziellen Auflösung im August 1946. Die deutsche Wehrmacht gliederte sich danach in
Heer,
Kriegsmarine und
Luftwaffe.
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