Im Zivilrecht bezeichnet Schuld die Verpflichtung zur Erbringung einer
Leistung. Aus zivilrechtlicher Sicht ist dieser Begriff wertneutral. Er bezeichnet eingegangene Verpflichtungen: so schuldet der
Verkäufer einer
Sache deren
Übergabe und
Eigentumsübertragung. Der
Käufer schuldet im Gegenzug die Abnahme des Kauf-Gegenstands, die Zahlung des Kaufpreises (
Bezahlung) und die Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Annahme des Verkäufer-Antrags auf Abschluss eines Eigentumsübertragungs-Vertrags).
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