Unter Schadensersatz (auch Schadenersatz, ohne
Fugen-S) versteht man den Ausgleich eines
Schadens, den jemand gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person oder Sache erlitten hat. Ein Schaden setzt nicht voraus, dass der Schädiger etwas erlangt.Das deutsche
Zivilrecht unterscheidet zunächst nach der Begründung zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Voraussetzung ist grundsätzlich rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder
Unterlassen. Ausnahmsweise kommt eine verschuldensunabhängige
Garantiehaftung oder eine Haftung für rechtmäßiges Verhalten (
Gefährdungshaftung) zum Tragen. Verschulden ist ein Zurechnungsmaßstab für eigenes rechtswidriges Verhalten; fremdes Verhalten kann nur in Ausnahmefällen zugerechnet werden. Der Schadenersatzanspruch ist auf Ausgleich des messbaren Schadens gerichtet. Daneben kann bei Personenschäden Anspruch auf ein angemessenes
Schmerzensgeld (v. a. in Österreich: Schmerzengeld) entstehen. Der Haftung auf Schadenersatz kann ein Mitverschulden des Geschädigten entgegengehalten werden. Die Haftung Dritter entlastet Mithaftende im Verhältnis zu dem Geschädigten nicht. Eventuell können mehrere Haftende als
Gesamtschuldner haften.
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