Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und
juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam und gleichberechtigt ein Unternehmen unterhalten (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Entscheidungen werden gemeinsam und demokratisch getroffen. Oberste Leitmaxime ist die gesetzlich vorgegebene Förderung der Mitglieder, die primär über Leistungsbeziehungen zwischen den Mitgliederwirtschaften (private Haushalte, Betriebe) und dem Gemeinschaftsunternehmen erfolgen soll. Insofern verfolgen Genossenschaften vorrangig ökonomische Zwecke. Nach der am 18. August 2006 in Kraft getretenen
Novellierung darf es sich auch um soziale oder kulturelle Zwecke handeln, was bedeutet, dass sich auch Sozial- und Kulturgenossenschaften der eG-Rechtform bedienen können. Wesensmerkmale, die den Kern der Genossenschaftsidentität bilden, sind neben dem Förderungsprinzip die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung, der
Selbstverwaltung und das Identitätsprinzip. Letzteres besagt, dass die Miteigentümer/Träger zugleich Geschäftspartner (Abnehmer, Lieferant) und Eigenkapitalgeber sind (Dreifachbeziehung).
Mehr unter Wikipedia.org...