Der Staatenbund (Konföderation, völkerrechtlicher Verein) ist ein Zusammenschluss
souveräner Staaten (
Mitgliedstaaten, Bundesglieder) mit eigener Organisation auf
Bundesebene.Der Unterschied zwischen Staatenbund und
Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der
Souveränität ist, während es im Staatenbund die einzelnen Staaten sind. Die Unterschiede sind allerdings fließend, oft werden beide Begriffe synonym verwendet. Die Souveränität bedeutet in diesem Zusammenhang in erster Linie das Recht, die Kompetenzen zwischen Einzelstaat und Bund zu verteilen (die so genannte Kompetenzkompetenz). Die Institutionen des Staatenbundes sind in der Regel eine repräsentative Versammlung, gemeinsame Ausführungsorgane für gemeinsame Aufgaben sowie eine Schiedsgerichtsbarkeit für die Beilegung von Streitigkeiten unter den Gliedstaaten. In einem Staatenbund können Gesetze der
gesetzgebenden Körperschaft des Bundes keine direkten Auswirkungen auf die Bürger haben, sie werden nur zur Verabschiedung an die Parlamente der Gliedstaaten delegiert, außerdem besteht ein Austrittsrecht für die Gliedstaaten.
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