Unter ziviler Luftfahrt versteht man land- und seegestützte
Luftfahrt zu zivilen Zwecken (zum Beispiel Passagier- und Frachttransport, Verkehrs- und Wetterüberwachung), oderForschungseinrichtungen und
Flugzeughersteller, die der zivilen Luftfahrt dienen.Die zivile Luftfahrt steht der
militärischen Luftfahrt gegenüber.
Allgemeine Luftfahrt (General Aviation) wird der nach der Anzahl der Luftfahrtgeräte größte Bereich der zivilen Luftfahrt genannt. Sie umfasst jeglichen zivilen Luftverkehr mit Ausnahme des Linien- und Charterverkehrs mit Verkehrsflugzeugen durch
Luftverkehrsgesellschaften. Flugbetrieb, der die entgeltliche Beförderung von
Fluggästen,
Fracht oder
Post umfasst, wird als gewerblicher Luftverkehr bezeichnet.
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