Ein Kartell ist eine Vereinbarung zur Regulierung von Konkurrenz. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (charta, frz. cartel, ital. cartello = Schreiben oder Vereinbarung). Er bezeichnete im Mittelalter eine Übereinkunft über die Kampfregeln im ritterlichen Turnier; bis ins 18. Jhr. wurden so die Regelwerke für adelige Spiele und Wettkämpfe benannt. In der Neuzeit, besonders im 18. und 19. Jhr., fand der Begriff Kartell auch Verwendung für zwischenstaatliche Verträge: Der Leitgedanke als eines Reglements für Auseinandersetzungen trat bei diversen Verträgen zwischen kriegführenden Staaten, etwa bei Kartellen über den Post- und Handelsverkehr oder die Behandlung von Kurieren, Kriegsgefangenen und Deserteuren zu Tage. Im 19. Jhr. wurden - neben den wirtschaftlichen Zusammenschlüssen - auch verbandspolitische Bündnisse als Kartelle bezeichnet: das Kartell als Zusammenschluss von Studentenverbindungen siehe
Kartell (Verbindung), ansonsten das Kartell als Wahlbündnis von Parteien. Anfang des 20. Jhts. sah
Karl Kautsky die Möglichkeit eines Staaten-Kartells, das an die Stelle der imperialistischen Konkurrenz treten könnten. Heute wird unter Kartell fast ausschließlich die organisierte Beschränkung von wirtschaftlichem Wettbewerb verstanden. Hierzu: Es gibt die Kooperation wirtschaftlicher Aktivitäten von unabhängigen Unternehmen, mit dem Zweck oder der Wirkung, den Wettbewerb zu verhindern oder zu beschränken. Ein Kartell ist somit ein Spezialfall einer
Kollusion. Anstelle des Begriffs Kartell wird teilweise der Begriff Abrede oder Wettbewerbsabrede verwendet. Vom Kartell zu unterscheiden ist das
Parallelverhalten, in welchem kein direktes Zusammenwirken stattfindet, sondern sich das gleichförmige Verhalten aus der Marktstruktur ergibt.
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