Der Begriff Bundesstaat wird im
Föderalismus in zwei einander entgegengesetzten Bedeutungen gebraucht: Einerseits wird unter Bundesstaat der Gesamtstaat (Bund, Union) bezeichnet, der aus mehreren Gliedstaaten zusammengesetzt ist,Gegensatz:
Gliedstaat (Teilstaat, Land, Bundesland, Einzelstaat, Kanton), den Teil eines solchen Gesamtstaates mit einer Staatlichkeit,Gegensatz:
Einheitsstaat (Zentralstaat), ein Staat, dessen Teile keine eigene Staatlichkeit besitzen,Gegensatz:
Staatenbund (Konföderation,
Staatenverbund), Verbindung mehrerer Staaten, wobei die Verbindung keine Staatlichkeit besitzt.
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