Das Wort Junggeselle (in manchen Zusammenhängen auch
Hagestolz) wird traditionell auf einen unver
heirateten Mann angewendet. Die weibliche Entsprechung ist Junggesellin (früher teilweise synonym mit
Jungfrau). Es ist kein rechtlicher Begriff, sondern entspringt dem gesellschaftlichen Empfinden. Er unterscheidet sich daher in einigen Punkten von dem
Personenstand "ledig". Zum einen wird seine Anwendung auf Personen, die in einer nichtehelichen (eheähnlichen) Partnerschaft (auch
wilde Ehe genannt) leben, nach manchem (vor allem weniger gesellschaftskonservativem) Empfinden für unzutreffend gehalten, zum anderen ist, mit der Entwicklung eines neuen Personenstandes für Leute, die in einer
Lebenspartnerschaft leben, unklar geworden, ob zur Beendigung des Junggesellendaseins zwingend eine
Ehe erforderlich ist, wie öfters von gesellschaftskonservativen Menschen behauptet wird. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Wandel des Eheverständnisses in der Gesellschaft einen Wandel des Junggesellenverständnisses nach sich zieht. Für die Anwendung des Begriffs spielt das Alter der Zielperson keine Rolle.
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