Als Gehörgang werden zwei im
Ohr verlaufende Gänge bezeichnet. Man unterscheidet einen äußeren und einen inneren Gehörgang (Meatus acusticus externus und internus). Der innere Gehörgang ist vollständig, der äußere Gehörgang nur zum Teil
knöchern gestützt. Die knöchernen, zum
Schädel gehörenden Abschnitte nennt man Ohrkanal (Canalis acusticus externus bzw. internus), deren Öffnung Porus acusticus externus bzw. internus.
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