Assessor bzw. Assessorin (Abk. Ass., Assess.; lat. assessor, -oris „Beisitzer, Gehilfe im Amt“ zu assessus „als Beisitzer“; vgl. lat.-nlat. assessoral, assessorisch „den Assessor betreffend, in der Art eines Assessors“) ist eine deutsche
Berufs- bzw.
Dienstbezeichnung, die von Akademikern geführt werden darf, die nach einem Hochschulstudium und Erster
Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie Absolvieren des staatlichen
Vorbereitungsdienstes (
Referendariat) die Zweite Staatsprüfung (bei Juristen auch Assessorexamen genannt) abgelegt haben bzw. die in Laufbahnen, die kein Erstes Staatsexamen erfordern, die Große Staatsprüfung für den
höheren Dienst abgelegt haben. Sie haben damit die Anwartschaft auf die höhere Beamtenlaufbahn erworben.
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