Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil meist der ersten Instanz. Mit der Berufung können sowohl rechtliche als auch tatsachengestützte Rügen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angeführt werden. Das Berufungsverfahren hat also einen dualistischen Charakter, es ist sowohl ein Rechtsbehelfs- als auch ein Erkenntnisverfahren.
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