Bei der Apanage (frz. aus mlat. appanare = mit
Brot versorgen) handelte es sich um die
Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines
Adelsgeschlechts mit Landbesitz oder Geld zur Ermöglichung eines standesgemäßen Lebenswandels. Die Apanage wurde entweder bis zum Tode des apanagierten Adligen gewährt, oder bis zum Aussterben der von ihm begründeten Linie. Da es im mittelalterlichen Europa lange Zeit kein einheitliches, klares
Erbfolgerecht gab, versuchte man die nichtregierenden Angehörigen einer
Dynastie mit einer Apanage abzufinden, um eine Teilung seines Herrschaftsgebietes zu verhindern.
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