Die Eheannullierung ist ein Verfahren, in dem von der zuständigen Stelle der
katholischen Kirche die kirchenrechtliche
Nichtigkeit der Ehe ausgesprochen, d. h. rechtswirksam festgestellt wird, dass eine Ehe nach katholischem Verständnis aufgrund des Fehlens eines ihrer konstitutiven Wesensmerkmale von Anfang an nicht gültig zustande gekommen ist. Die Annullierung bedeutet also keineswegs die Auflösung einer bestehenden Ehe, vielmehr handelt es sich um die bloße Feststellung der Ungültigkeit der Eheschließung nach katholischem
Eherecht (im Sinne einer Tatsachenfeststellung), was bedeutet, dass nach katholischem Verständnis niemals eine Ehe bestanden hat.
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