Der Begriff Alternative [] (aus frz. alternative von alterne abwechselnd, wechselweise) bezeichnet eine von zwei sich gegenseitig ausschließenden Möglichkeiten. Es gibt mithin nur eine Alternative zu einer Möglichkeit (zu einer zu treffenden Entscheidung).Häufig wird heute die Bezeichnung Alternative – vor allem im juristischen Sprachgebrauch – entgegen ihrer Wortbedeutung verwendet, um Folgendes auszudrücken:eine Entscheidung zwischen mehr als zwei Möglichkeiten (richtig:
Variante)eine von mehreren Möglichkeiten bei einer zu treffenden Entscheidung, insbesondere eine zweite, andere Möglichkeit im Unterschied zu einer vorher genannten (richtig: Mehrere Möglichkeiten bei einer zu treffenden Entscheidung bezeichnen
Varianten).
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