Der Begriff Kleingarten wird durch den § 1 des
Bundeskleingartengesetzes bestimmt. Hier definiert sich auch der Begriff der
kleingärtnerischen Nutzung. Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Heimgarten, Parzelle, Familiengarten (bes. in der Schweiz), Bünt/Pünt (schweiz.), Beunde (südd., schweiz.), bezeichnet eingezäuntes Stück Land, eine Anlage von
Gartengrundstücken; die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen) verwaltet und günstig an Mitglieder verpachtet werden. Sie sollen der Erholung in der
Natur dienen und Stadtbewohnern den Anbau von
Obst und
Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch
Zierpflanzen und Rasenflächen. In der Regel befindet sich eine
Laube auf jedem Grundstück einer Gartenanlage. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige Kleingartenordnung / Satzung eines jeden Vereins.
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