Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft
Gesetzes ergeben. Ein veralteter Begriff lautet auch Alimente, was in der französischen Sprache soviel wie „Lebensmittel“ oder „Nahrung“ bedeutet (im übertragenen Sinn kommt also der Alimentenzahlende für die Ernährung auf).
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Als Verdauungstrakt oder Verdauungsapparat (lat.: Apparatus digestorius) werden die
Organe zusammengefasst, die der Aufnahme, Zerkleinerung und dem Weitertransport der
Nahrung dienen, um diese letztlich zu
verdauen und die darin enthaltenen
Nährstoffe für den Körper verwertbar zu machen.
Synonyme sind Magen-Darm-Trakt, Gastrointestinaltrakt (
griech. gaster Magen;
lat. intestinum Darm), Canalis alimentarius, Systema digestivum.
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