Der Luftraum liegt über dem gesamten Land- und Seegebiet eines Staates und gehört zum hoheitlichen
Staatsgebiet - somit entspricht er in der Regel dem Grenzverlauf. Teile des Luftraumes stehen für die
Luftfahrt zur Verfügung oder können auch an andere
Staaten zur
Nutzung abgetreten werden. Der Einflug in den Luftraum eines UN-Mitgliedsstaates bedarf bei
Zivilflugzeugen keinerlei Genehmigung (
ICAO, Abkommen von Chicago).
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